Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte, Verträge, Werkverträge, Aufträge, Abos, Dienstleistungen und damit zusammenhängende Leistungen zwischen AdWords Agentur GmbH – Online Marketing Consulting im Folgenden „ADWORDS“ genannt und dem jeweiligen Geschäftspartner und VERTRAGSPARTNERn, im Folgenden. „VERTRAGSPARTNER“ genannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder Erklärungen aus oder über den Vertrag sind nur rechtswirksam, wenn sie in deutscher Sprache abgefasst und durch ausdrückliche schriftliche Erklärung von ADWORDS bestätigt werden. Geschäftsbedingungen des VERTRAGSPARTNERS haben keine Gültigkeit, auch wenn ADWORDS diesen nicht widersprochen hat. Das Angebot von ADWORDS richtet sich an Österreichische Unternehmer im Sinne des UGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von ADWORDS jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
§ 2 Vertragsbestandteile
a) Bestandteile des Vertrages sind der von beiden Vertragsteilen unterfertigte Vertrag, die jeweils im Vertrag genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Vertrag gegebenenfalls angeführten Angebote, sowie allenfalls bestehende schriftliche Zusatzvereinbarungen.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
a) Alle Angebote sind bis zu deren Annahme durch ADWORDS freibleibend. Die vom VERTRAGSPARTNER unterzeichnete Bestellung ist ein unwiderruflicher Auftrag. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die von ADWORDS veranschlagten Kosten um mehr als 20%, wird ADWORDS den VERTRAGSPARTNER darüber informieren. ADWORDS ist nicht verpflichtet den VERTRAGSPARTNER über eine Kostenüberschreitung zu informieren, sofern die Kostenüberschreitung aus einer Erweiterung, Abänderung usw. des Auftrages resultiert. Wird der VERTRAGSPARTNER auf eine Kostenüberschreitung hingewiesen, und widerspricht er dieser nicht binnen 3 Tagen, dann gilt diese als genehmigt. Mündliche und fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch ADWORDS. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn ADWORDS den Auftrag schriftlich bestätigt. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
b) Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot von ADWORDS. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher Bestellung des VERTRAGSPARTNERS und dem Angebot von ADWORDS ist letzteres maßgeblich
c) ADWORDS kann die Vereinbarung – im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren – jederzeit nach 2-wöchiger schriftlicher Vorankündigung einseitig ändern, soweit dies aufgrund einer Gesetzesänderung erforderlich ist oder die Werbedienstleistungen ohne die Änderung anderweitig unmöglich werden würden. Im Falle einer solchen Änderung kann der VERTRAGSPARTNER die Vereinbarung mit einer Frist von 5 Tagen, ab Kenntnis der Änderungen, schriftlich mit Wirkung zum Ende der 2-wöchigen Frist kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat der VERTRAGSPARTNER einen Anspruch auf Rückzahlung etwaiger zum Beendigungszeitpunkt nicht aufgebrauchter Auftragsentgelt (die „Gebühren“).
d) Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit allen Rechten im Eigentum von ADWORDS. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte, sowie die Vornahme von Änderungen ohne die ausdrückliche Zustimmung von ADWORDS.
§ 4 Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt
a) Die Leistung von ADWORDS umfasst die jeweilige im gültigen Auftrag definierte Bereitstellung und Lieferung der Dienstleistung samt alle dafür erforderlichen Unterlagen.
b) Termine und Fristen gelten solange als annähernd vereinbart, bis sie von ADWORDS schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des VERTRAGSPARTNERS abhängig, so beginnt die Erfüllungspflicht von ADWORDS nicht, bevor der VERTRAGSPARTNER seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
c) Die anfängliche Laufzeit einer Kampagne ergibt sich aus dem längeren der beiden folgenden Zeiträume: (i) Anfang und Ende des Kampagnenzeitraums gem. des Auftrags im Anbot; alternativ die Mindestlaufzeit nach Maßgabe der Produktbedingungen; oder (ii) Anfang und Ende der Laufzeit eines bestimmten Produkts entsprechend den Produktbestimmungen.
d) Alle durch den Vertrag entstehenden Kosten trägt der VERTRAGSPARTNER.
§ 5 Preise und Verrechnung
a) Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen sofort bei Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zum Erhalt bzw. zur Nutzung des bestellen Produkts bzw. damit zusammenhängender Dienstleistungen.
b) Alle Preise verstehen sich netto, daher exklusive Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (derzeit 20%) und schließen zusätzlich, vom VERTRAGSPARTNER gewünschte Sonderleistungen nicht ein, ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart.
c) VERTRAGSPARTNER hat – die ihm ausgewiesenen Beträge (die „Gebühren“) zu bezahlen. Die Gebühren sind grundsätzlich in Produktgebühren (Gebühr für das Grundprodukt), Servicegebühren (Wartungskosten) und Einrichtungsgebühren unterteilt. Produktgebühren sind die entsprechend dem Bestellformular vom VERTRAGSPARTNER für das beauftragte Produkt zu leistenden wiederkehrenden Gebühren. Servicegebühren sind für allenfalls vereinbarte Service- und Wartungsdienstleistungen zu entrichten. Einrichtungsgebühren sind einmalig zu leistende Gebühren für die Einrichtung von Kampagnen oder anderen Dienstleistungen.
d) VERTRAGSPARTNER akzeptiert im Falle der Einschulung eines neuen Mitarbeiters eine Gebühr von EUR 1.000,-. Darin enthalten ist eine ganztägige Einschulung, in welcher der neue Mitarbeiter über die aktuelle online-Marketingstrategie, sowie alle bisher gesetzten Schritte bis zur aktuellen online-Marketingstrategie, zzgl. aller zukünftig vorgesehener Schritte, eingeschult wird.
e) Die im Bestellformular ausgewiesenen Gebühren sind nach näherer Maßgabe der Produktbedingungen für jeden Zyklus (d.h. der Zeitraum [von etwa 28 bis 32 Tagen], in dem das entsprechende Kampagnenbudget aufgebraucht wird) im Voraus zur Zahlung fällig. Nach dem Bestellformular etwaig zu leistende Einrichtungsgebühren sind vor dem ersten Zyklus/dem ersten Monat zur Zahlung fällig. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung verletzt der VERTRAGSPARTNER nicht nur seine vertraglichen Pflichten, sondern kann die Kampagne des VERTRAGSPARTNER auch unterbrochen oder eingestellt werden.
f) Ist der VERTRAGSPARTNER mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann ADWORDS die Erfüllung seiner eigenen Leistungsverpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, eine dem Verzug des VERTRAGSPARTNERS entsprechende, angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust), und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie vom VERTRAGSPARTNER die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren.
g) Unternehmer schulden bei Zahlungsverzug Zinsen von 9,2 %. Es ist ADWORDS möglich, einen pauschalierten Betrag von EUR 40,- an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es ADWORDS gestattet einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.
h) Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens ADWORDS anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Zustellung der Ware oder Dienstleistung erfolgt auf Kosten und Gefahr des VERTRAGSPARTNERS.
§ 7 Lieferung, Lieferfrist, Lieferhindernisse
a) ADWORDS übermittelt dem VERTRAGSPARTNER eine schriftliche (einschließlich E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten.
b) Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware bzw. bestellten Dienstleistungen ist ADWORDS berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. frustrierte Transportkosten oder Vorbereitungskosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn ADWORDS seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
c) Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Leistungserbringung. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von ADWORDS nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den von ADWORDS nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien bzw. Vordienstleistungen von Dritten, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von ADWORDS), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. ADWORDS wird in solchen Fällen den VERTRAGSPARTNER unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem VERTRAGSPARTNER von ADWORDS ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch ADWORDS vor, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
d) Kann ADWORDS dem VERTRAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt gemäß § 7 lit c anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in Punkt § 7 lit c genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch ADWORDS nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist ADWORDS berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der VERTRAGSPARTNER vom Vertrag zurücktreten.
e) Bei teilbaren Leistungen hat der VERTRAGSPARTNER kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare bzw. erbringbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den VERTRAGSPARTNER verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt § 7 lit c) nachgeliefert werden können, ist der VERTRAGSPARTNER nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
f) Sollte sich in einem Zyklus ein Guthaben ergeben (zB. „unverbrauchte Klicks“), so wird dieses nach Ende der Laufzeit aufgebraucht, dh. die Leistung wird bis zum Erschöpfen des Guthabens erbracht.
§ 8 Rücktritt vom Vertrag / Kündigung
a) Ordentliche Kündigung durch ADWORDS. ADWORDS kann diese Vereinbarung oder eine auf Basis dieser Vereinbarung zu erbringende Werbedienstleistung jederzeit fristlos und ohne bestimmten Grund kündigen. Ein allenfalls zu diesem Zeitpunkt bestehendes Guthaben wird aufgebraucht oder dem VERTRAGSPARTNER refundiert. Diesbezüglich hat ADWORDS das Wahlrecht.
b) Verletzt der VERTRAGSPARTNER die in der Datenschutzerklärung [https://adwordsagentur.at/datenschutzerklaerung/] angeführten Pflichten, kann ADWORDS die Dienstleistungen nach schriftlicher Mitteilung gegenüber dem VERTRAGSPARTNER mit sofortiger Wirkung aussetzen. Sollte der VERTRAGSPARTNER nicht innerhalb von sieben (7) Tagen ab der Mitteilung eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung veröffentlichen, kann ADWORDS die Vereinbarung wegen wesentlicher Vertragsverletzung schriftlich kündigen, der VERTRAGSPARTNER hat in einem solchen Fall dennoch das mit ADWORDS vereinbarte Entgelt zu leisten.
c) Kündigung durch VERTRAGSPARTNER. Wenn dieser die Vereinbarung oder eine auf Basis dieser Vereinbarung zu erbringende Werbedienstleistung durch schriftliche Erklärung (die „Kündigungserklärung“) mindestens 14 Tage vor Ende des aktuell laufenden Zykluses kündigt, beendet diese Kündigungserklärung diese Vereinbarung bzw. die betreffende Werbedienstleistung zum Ende des laufenden Zykluses.
d) Wenn der VERTRAGSPARTNER diese Vereinbarung oder eine auf Basis dieser Vereinbarung zu erbringende Werbedienstleistung durch Kündigungserklärung weniger als 14 Tage vor Ablauf der Anfangszyklen oder zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt, beendet diese Kündigungserklärung diese Vereinbarung bzw. die betreffende Werbedienstleistung mit dem Ende des folgenden Zykluses nach Zugang der Kündigungserklärung. Bestimmt sich die Vertragslaufzeit in Monaten und nicht in Zyklen, gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Wenn der VERTRAGSPARTNER beispielsweise eine Mindestlaufzeit von 6 Zyklen beauftragt hat und in der Mitte des 7.Zyklus kündigt, beendet die Kündigung die Vereinbarung nach Ende (und Zahlung) einschließlich des 8.Zyklus. Beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate, endet die Vereinbarung in diesem Beispiel im 8. Monat.
e) Widerruf der Kündigung. Der VERTRAGSPARTNER kann seine Kündigungserklärung nach § 8 lit b innerhalb von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Erklärung (Email genügt) gegenüber ADWORDS widerrufen. In diesem Fall wird der Auftrag wieder in Kraft gesetzt und alle betreffenden Kampagnen – sofern unterbrochen – nach Zahlung aller geschuldeten Beträge wieder aufgenommen.
f) Außerordentliche Kündigung. Die Parteien können diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen (außerordentliche Kündigung). Falls der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung liegt, erfordert die außerordentliche Kündigung grundsätzlich den ergebnislosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist oder eine ergebnislose vorherige Abmahnung. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den VERTRAGSPARTNER beträgt die Nachfrist grundsätzlich mindestens einunddreißig (31) Tage. ADWORDS ist insbesondere dann zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der VERTRAGSPARTNER mit einer Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet. ADWORDS ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Situation während der Ausführung wesentlich von den Vertragsgrundlagen ändert.
g) Kampagnenunterbrechung. Der VERTRAGSPARTNER kann eine Unterbrechung der Kampagne anregen. Die Durchführung einer solchen Unterbrechung liegt jedoch im alleinigen Ermessen von ADWORDS. Wird eine Kampagne auf Anregung des VERTRAGSPARTNERS für mehr als dreißig (30) Tage unterbrochen, ist von dem VERTRAGSPARTNERS bei Wiederaufnahme der Kampagne eine weitere Kampagneneinrichtungsgebühr zu bezahlen.
h) Keine Rückerstattung. Der VERTRAGSPARTNER hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits an ADWORDS bezahlten Gebühren. Dies gilt nicht bei außerordentlichen Kündigung des VERTRAGSPARTNERS oder bei ordentlicher Kündigung durch ADWORDS. In diesem Fall hat der VERTRAGSPARTNER Anspruch auf Erstattung des nicht aufgebrauchten Teils der betreffenden Zykluszahlung für die gekündigte(n) Werbedienstleistunge(n).
i) Wirkung der Kündigung. Fortgeltung. Aufgrund der Natur des Internets könnten bestimmte Informationen über den VERTRAGSPARTNER, die im Rahmen der Werbedienstleistungen im Internet veröffentlicht worden sind, z. B. das lokale Profil (Ziffer 1 (c) der Medienproduktbedingungen), auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin im Internet verfügbar sein. Bestimmungen, deren Regelungsgehalt eine Geltung über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus erfordert, bleiben über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus gültig. Insbesondere sind im Falle einer Kündigung von dem VERTRAGSPARTNER auch weiterhin die zum Beendigungszeitpunkt fälligen Beträge zu bezahlen und bleiben Haftungsbeschränkungen, Freistellungsverpflichtungen und Geheimhaltungsverpflichtung dauerhaft wirksam.
j) Bei Beendigung behält ADWORDS das Recht, das von ihr erstellte Kundenkonto zu verwalten und gibt das in die Homepage eingebrachte „Know How“ nicht heraus. Der VERTRAGSPARTNER hat allerdings das Recht das Kundenkonto ADWORDS zu einem Preis von drei (3) Zyklen abzukaufen.
§ 9 Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
a) Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, der Dienstleistung, eines allfälligen Erfolges oder Erklärungen der Angestellten von ADWORDS sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen.
b) Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel ADWORDS unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Darlegung der konkreten Mängel (allgemein gehaltene Rüge reicht nicht aus) und Originalrechnung. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware bzw. Dienstleistung begrenzt.
c) ADWORDS erfüllt seine Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, bzw. Dienstleistung, Verbesserung, Nachlieferung von fehlenden Teilen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Entgeltes) innerhalb einer angemessenen Frist.
d) Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
e) ADWORDS haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
f) VERTRAGSPARTNER haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstiger Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den VERTRAGSPARTNER ist ebenfalls ausgeschlossen.
g) Keine der Parteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung (außer in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen) aufgrund einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen oder sonstige Bedingungen, die sich in einer Art und Weise auf die Erzeugung oder Lieferung auswirken, auf die die betroffene Partei vernünftigerweise keinen Einfluss hat.
h) ADWORDS haftet nicht für Produkte und Dienstleistungen, die von einem Dritten auf oder über einen verlinkten Webauftritt beworben oder angeboten werden. ADWORDS garantiert nicht, dass die Nutzung ihrer Dienstleistung durch den VERTRAGSPARTNER geltendem Recht entspricht. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des VERTRAGSPARTNERS, in seinem Webauftritt geeignete Unterrichtungs- und Einwilligungsmechanismen einzubinden, die ihm die gesetzeskonforme Nutzung dieser Dienstleitungen ermöglicht. Hinweise und Informationen – ob schriftlich oder mündlich, die der VERTRAGSPARTNER von ADWORDS oder über die Dienstleistungen erhält, begründen keine Garantien, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen sind.
i) Der VERTRAGSPARTNER haftet für die Richtigkeit und Erlaubtheit seiner Angaben bzw. übergebenen Daten und hält ADWORDS schad- und klaglos aus Ansprüchen welcher (Rechts)Natur auch immer, die aus Missachtung dieser Pflicht resultieren. Das gilt auch für Ansprüche Dritter (etwa aufgrund von Urheberrechtsverletzungen).
§ 11 Vertraulichkeit
Außer wenn dies nach geltendem Gesetz erforderlich ist, legt der VERTRAGSPARTNER ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von ADWORDS keinem Dritten gegenüber Inhalte dieser Vereinbarung offen (außer gegenüber seinen Mitarbeitern und Vertretern, die sich dieser Einschränkung bewusst sind und dieser zustimmen). Der VERTRAGSPARTNER darf keine Pressemitteilungen betreffend die Existenz oder den Bedingungen dieser Vereinbarung herausgeben, wenn dazu nicht die vorherige schriftliche Einwilligung von ADWORDS vorliegt. „Vertrauliche Informationen“ bedeutet Informationen über das Geschäft, die Produkte, die Technologien, die Strategien, die Finanzdaten, die Betriebstätigkeit oder die Aktivitäten, die geschützt und vertraulich sind, von ADWORDS oder ihrer Lieferanten, insbesondere betrifft dies alle geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen, die von ADWORDS offengelegt werden. Vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, für die der VERTRAGSPARTNER nachweisen kann, dass sie öffentlich bekannt sind oder dies ohne einen Bruch dieser Vereinbarung werden.
§ 12 Urheberrecht
a) VERTRAGSPARTNER gewährt für den Kampagnenzeitraum ADWORDS eine nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung (sofern nach dieser Vereinbarung zulässig), öffentlichen Darstellung, Anzeige, Übertragung und Übermittlung (a) von allen Texten, Bildern, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Werbematerialien, Produkt- oder Dienstleistungsinformationen, Kommentaren, Besprechungen, Fotos, Audio- und Videoclips und sonstigen Informationen, die der VERTRAGSPARTNER in Verbindung mit etwaigen Werbedienstleistungen zur Verfügung stellt, und (b) des bestehenden Webauftritts des VERTRAGSPARNTERS, soweit dies notwendig ist, damit ADWORDS die Dienstleistungen erbringen kann. Soweit nicht in den Produktbedingungen und dieser Vereinbarung anders bestimmt, bleibt der VERTRAGSPARTNER bzw. seine Lizenzgeber Inhaber aller Immaterialgüterrechte an all den genannten Inhalten. ADWORDS darf während des Kampagnenzeitraums und danach den Namen des VERTRAGSPARTNERS (einschließlich Firma, Marke, Dienstleistungsmarke und Logo) und Werbeanzeigen, die nach dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, ins lokale Profil des VERTRAGSPARTNERS, ebenso wie in die Vertragspartnerliste von ADWORDS, sowie in ihre jeweiligen Marketingmaterialien, Verkaufspräsentationen und etwaige Onlineverzeichnisse aufnehmen.
b) Beauftragt der VERTRAGSPARTNER bei ADWORDS kreative Dienstleistungen, bleibt er – soweit in den Produktbedingungen nicht anders bestimmt – weiterhin alleine dafür verantwortlich, dass der Inhalt vollständig, richtig und gesetzeskonform ist und dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Verhältnis der Parteien zueinander stehen sämtliche Rechte an den Designelementen der von ADWORDS erstellten Inhalte ADWORDS zu. Hiervon ausgenommen sind etwaige Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos des VERTRAGSPARTNERS oder sonstige geschützte Elemente, die Teil solcher Inhalte sein könnten, aber bereits vor der Erstellung der Werbung existierten. ADWORDS gewährt dem VERTRAGSPARTNER hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz für die Nutzung, Vervielfältigung, öffentliche Darstellung, Anzeige, Übertragung und Übermittlung aller Designelemente der Werbeanzeigen, die von ADWORDS erstellt wurden. Die Lizenz besteht nur für die Dauer der Kampagne und in dem für die Inanspruchnahme der Werbedienstleistungen durch den VERTRAGSPARTNER erforderlichen Umfang.
§ 13 Abtretungsverbot
Der VERTRAGSPARTNER kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ADWORDS an Dritte übertragen.
§ 14 Erfüllungsort, ausschließlicher Gerichtsstand und Rechtswahl
Als Gerichtsstand wird das für A-1060 Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz ADWORDS.
§ 15 Allgemeines
a) Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
b) Das Vertragsverhältnis sowie Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Für die Anwendung und Auslegung der Vertragsbestimmungen gelten in dieser Reihenfolge der individuelle Vertragstext, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das UGB und das ABGB. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.
§ 16 Datenschutz
Darüber hinaus erteilt der VERTRAGSPARTNER jedoch seine Zustimmung, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) von ADWORDS automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und – sofern es die Auftragserfüllung erfordert – an dritte Personen (Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Beauftragte von ADWORDS) übermittelt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden. Weiter Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.